Präambel
TEILI
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2Begriffsbestimmungen
TEILII
ÜBERWACHUNG, TILGUNGSPROGRAMME, STATUS „SEUCHENFREI”
Abschnitt 1
Gestaltung der Überwachung, Zieltierpopulation und Diagnosemethoden
Artikel 3Gestaltung der Überwachung
Artikel 4Zieltierpopulation
Artikel 5Ausschluss bestimmter gehaltener Landtiere aus der Zieltierpopulation
Artikel 6Diagnosemethoden
Artikel 7Beitrag amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten zur Tiergesundheitsüberwachung
Abschnitt 2
Bestätigung einer Seuche und Falldefinitionen
Artikel 8Kriterien für die amtliche Bestätigung gelisteter Seuchen, mit Ausnahme von Seuchen der Kategorie A, und bestimmter neu auftretender Seuchen und anschließende Bestätigung des Ausbruchs
Artikel 9Falldefinitionen
Abschnitt 3
Überwachungsprogramm in der Union
Artikel 10Kriterien und Inhalte von Überwachungsprogrammen in der Union
Artikel 11Erforderliche Informationen bei der Vorlage von Überwachungsprogrammen in der Union und der entsprechenden Berichterstattung KAPITEL2
Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Landtieren
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 12Seuchenbekämpfungsstrategie zur Tilgung von Seuchen der Kategorien B und C bei Landtieren
Artikel 13Räumlicher Anwendungsbereich und Tierpopulationen
Artikel 14Endgültige Ziele und Zwischenziele
Artikel 15Laufzeit
Abschnitt 2
Tilgungsprogramme auf der Grundlage der Gewährung des Status „seuchenfrei” auf Betriebsebene
Artikel 16Seuchenbekämpfungsstrategie auf der Grundlage des Status „seuchenfrei” auf Betriebsebene
Artikel 17Zieltierpopulationen und zusätzliche Tierpopulationen bei Tilgungsprogrammen für bestimmte Seuchen
Artikel 18Verpflichtungen von Unternehmern in Bezug auf Tilgungsprogramme für bestimmte Seuchen
Artikel 19Ausnahmen in Bezug auf die Gewährung des Status „seuchenfrei” für Betriebe
Artikel 20Verpflichtung der zuständigen Behörde zur Gewährung, Aussetzung und Aberkennung des Status „seuchenfrei”
Artikel 21Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 22Ausdehnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 23Ausnahmen von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 24Amtliche Bestätigung bestimmter Seuchen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 25Epidemiologische Untersuchung und Untersuchungen bei Bestätigung bestimmter Seuchen
Artikel 26Verbringung von Tieren in infizierte Betriebe oder aus infizierten Betrieben
Artikel 27Testen und Entfernen von Tieren aus infizierten Betrieben
Artikel 28Umgang mit Erzeugnissen aus infizierten Betrieben
Artikel 29Ausnahmen von der Einschränkung der Verbringung von Tieren aus infizierten Betrieben
Artikel 30Reinigung und Desinfektion und sonstige Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen
Artikel 31Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion
Abschnitt 3
Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit RABV
Artikel 32Seuchenbekämpfungsstrategie von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit RABV
Artikel 33Zieltierpopulation für Tilgungsprogramme für die Infektion mit RABV
Artikel 34Verpflichtungen der zuständigen Behörde im Rahmen von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit RABV
Artikel 35Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf die Infektion mit RABV
Artikel 36Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Bestätigung der Infektion mit RABV
Abschnitt 4
Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV
Artikel 37Seuchenbekämpfungsstrategie von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
Artikel 38Zieltierpopulationen und zusätzliche Tierpopulationen bei Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
Artikel 39Verpflichtungen der Unternehmer im Zusammenhang mit Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
Artikel 40Verpflichtungen der zuständigen Behörde im Rahmen von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
Artikel 41Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf die Infektion mit BTV
Artikel 42Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Bestätigung der Infektion mit BTV
Artikel 43Verbringung von gehaltenen Tieren und Zuchtmaterial der Zieltierpopulation in Mitgliedstaaten oder Zonen, die unter Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV fallen
Artikel 44Vektorgeschützter Betrieb
Artikel 45Verbringung von Tieren durch Mitgliedstaaten oder Zonen, die unter Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV fallen
KAPITEL3
Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Wassertieren
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 46Seuchenbekämpfungsstrategie zur Tilgung von Seuchen der Kategorien B und C bei Wassertieren
Artikel 47Räumlicher Anwendungsbereich und Tierpopulation
Artikel 48Endgültige Ziele und Zwischenziele
Artikel 49Laufzeit
Abschnitt 2
Anforderungen an Tilgungsprogramme
Artikel 50Mindestanforderungen an ein Tilgungsprogramm
Artikel 51In Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C einzubeziehende Tierpopulationen
Artikel 52Zu ergreifende Maßnahmen in Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimenten, die unter Tilgungsprogramme fallen
Artikel 53Ausnahme von geschlossenen Betrieben von der Einstufung des Gesundheitsstatus
Artikel 54Impfung
Artikel 55Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 56Ausdehnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 57Ausnahme von den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Seuchenverdacht
Artikel 58Amtliche Bestätigung bestimmter Seuchen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 59Epidemiologische Untersuchung und Untersuchungen bei Bestätigung bestimmter Seuchen
Artikel 60Verbringungen in einen oder aus einem infizierten Betrieb und alle/n anderen in der Sperrzone befindliche/n Betriebe/n
Artikel 61Ausnahmen von der Einschränkung der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus infizierten Betrieben
Artikel 62Entfernung infizierter Tiere
Artikel 63Reinigung und Desinfektion
Artikel 64Stilllegung
Artikel 65Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion
KAPITEL4
Der Status „seuchenfrei”
Abschnitt 1
Genehmigung des Status „seuchenfrei” von Mitgliedstaaten und Zonen
Artikel 66Kriterien für die Gewährung des Status „seuchenfrei”
Artikel 67Status „seuchenfrei” auf der Grundlage des Nichtvorhandenseins gelisteter Arten
Artikel 68Status „seuchenfrei” auf der Grundlage der Unfähigkeit des Seuchenerregers, zu überleben
Artikel 69Status „seuchenfrei” für Landtiere auf der Grundlage der Überlebensunfähigkeit gelisteter Vektoren für gelistete Seuchen von Landtieren
Artikel 70Status „seuchenfrei” auf der Grundlage von historischen Daten und Überwachungsdaten
Artikel 71Status „seuchenfrei” auf der Grundlage von Tilgungsprogrammen
Artikel 72Seuchenspezifische Anforderungen an den Status „seuchenfrei”
Abschnitt 2
Genehmigung des Status „seuchenfrei” für Kompartimente, in denen Tiere aus Aquakultur gehalten werden
Artikel 73Kriterien für die Gewährung des Status „seuchenfrei” für Kompartimente, in denen Tiere aus Aquakultur gehalten werden
Artikel 74Status „seuchenfrei” auf der Grundlage des Nichtvorhandenseins gelisteter Arten
Artikel 75Status „seuchenfrei” auf der Grundlage der Unfähigkeit des Seuchenerregers, zu überleben
Artikel 76Status „seuchenfrei” auf der Grundlage von historischen Daten und Überwachungsdaten
Artikel 77Status „seuchenfrei” auf der Grundlage von Tilgungsprogrammen
Artikel 78Seuchenspezifische Anforderungen an den Status „seuchenfrei”
Artikel 79Spezifische Anforderungen an Kompartimente, die vom Gesundheitsstatus der benachbarten natürlichen Gewässer unabhängig sind
Artikel 80Besondere Bestimmungen für Kompartimente aus Einzelbetrieben, die Aquakulturtätigkeiten erstmals aufnehmen oder erneut aufnehmen und in denen der Gesundheitsstatus bezogen auf eine bestimmte Seuche unabhängig ist vom Gesundheitsstatus der benachbarten natürlichen Gewässer
Abschnitt 3
Aufrechterhaltung, Aussetzung und Aberkennung des Status „seuchenfrei”
Artikel 81Spezifische Kriterien für Überwachungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei”
Artikel 82Aussetzung, Aberkennung und Wiederzuerkennung des Status „seuchenfrei”
Abschnitt 4
Ausnahmen von der Genehmigung durch die Kommission
Artikel83Ausnahmen von der Genehmigung des Status „seuchenfrei” bei bestimmten Wassertierseuchen und bestimmter Tilgungsprogramme bei Wassertierseuchen durch die Kommission
TEILIII
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 84Übergangsbestimmungen bezüglich eines bestehenden Status „seuchenfrei”
Artikel 85Übergangsbestimmungen für bestehende Tilgungs- oder Überwachungsprogramme
Artikel 86Aufhebung
Artikel 87Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Schlussformel (nicht amtlich)
ANHANGI
ANHANGII
ANHANGIII
ANHANGIV
ANHANGV
ANHANGVI